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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich:

Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen und ergänzend die anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Hiervon abweichende Bestimmungen – insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers – sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns in Schriftform bestätigt wurden. Die Lieferung von Waren oder die Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

 

2. Angebote, Verträge:

Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

 

3. Formerfordernis:

3.1 „Schriftlich“ im Sinne dieser Verkaufsbedingungen meint Textform (E-Mail, Briefe, Fax), „Schriftform“ meint ein eigenhändig unterschriebenes Dokument. Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen einschließlich dieser Ziffer 3.1 sowie die Kündigung oder die einvernehmliche Aufhebung eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
3.2 Sonstige Erklärungen oder Anzeigen des Bestellers müssen schriftlich erfolgen.

 

4. Preise:

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk; die Kosten für Verpackung sind nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer ist in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich zu entrichten.

 

5. Zahlung, Aufrechnung:

5.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Besteller den Preis spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung an uns zu zahlen. Geht die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ein und weist der Besteller keine Zahlungsrückstände auf, kann ein Skontoabzug von 2 % gewährt werden.
5.2 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

6. Versand:

Soweit eine Versendung der Ware vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer.

 

7. Teillieferungen:

Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig.

 

8. Liefertermine, Verzug:

8.1 Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten oder eine sonstige vertragliche Verpflichtung durch uns nicht rechtzeitig erfüllt, hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen.
8.2 Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist und will der Besteller daher von seinem Recht zum Rücktritt Gebrauch machen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist schriftlich unter Aufforderung zur Lieferung anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

 

9. Transportversicherung:

Wir sind berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Bestellers eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswertes der Ware, abzuschließen.

 

10. Eigentumsvorbehalt:

10.1 Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben.
10.2 Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf das gesamte neue Produkt. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum an dem neuen Produkt zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
10.3 Unsere Kunden dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware oder ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt unser Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber und alle sonstigen Dritten an uns im Voraus ab. Er verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zur Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben.
10.4 Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns liegt nur dann auch ein Rücktritt vor, wenn wir dies schriftlich erklären.

 

11. Höhere Gewalt:

Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, auch wenn davon Unterlieferanten betroffen sind.

 

12. Produktangaben:

Unsere Angaben in Wort und Schrift über Produkte, Geräte, Anlagen, Anwendungen, Verfahren und Verfahrensanweisungen beruhen auf anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben nach bestem Wissen vorbehaltlich von Änderungen und Weiterentwicklungen, jedoch ohne jegliche Verbindlichkeit. Diese Angaben entbinden den Besteller nicht davon, unsere Ware auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen.

 

13. Beanstandungen:

Alle Beanstandungen, insbesondere Beschädigungen, Mängelrügen und Fehlmengen, müssen uns unverzüglich nach Empfang schriftlich mitgeteilt werden. Sofern der Besteller Beanstandungen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form anzeigt, gilt unsere Lieferung im Hinblick auf die nicht oder nicht formgerechte Beanstandung als vertragsgemäß. Nimmt der Besteller unsere Lieferung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei Lieferung schriftlich vorbehält. Ein versteckter Mangel ist unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, jedoch innerhalb der Gewährleistungspflicht. Diese richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (derzeit 2 Jahre vom Zeitpunkt der Lieferung an).

 

14. Rechte des Bestellers bei Mängeln:

Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Soweit unsere Lieferung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl und verzichten wir auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern.

 

15. Schadensersatz:

Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung oder fehlgeschlagener Nachbesserung sind ausgeschlossen.

 

16. Gewährleistung:

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

17. Gesetzliche Bestimmungen, Außenwirtschafts- und Zollrecht, Freistellung, Rücktritt:

Soweit mit dem Besteller im Einzelfall nicht anders in Schriftform vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung, Verwendung, Weiterveräußerung und Ausfuhr der Ware verantwortlich.

 

18. Erfüllungsort/ Gerichtsstand:

18.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung.
18.2 Ist der Besteller Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.

 

19. Anwendbares Recht:

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

20. Teilunwirksamkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.